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Ausländische Schulen

Ausländische archäologische Schulen

Seit dem 19. Jhd. wurden zahlreiche grosse griechische Fundstätten von ausländischen archäologischen Missionen ausgegraben. Zu den bekanntesten dieser Fundorte gehören Delphi, Delos, Malia, Thasos (École française d’Athènes, 1846 gegründet); Olympia, der Kerameikos in Athen, Samos, das Kabirion in Theben (Deutsches Archäologisches Institut, 1874); die Agora in Athen, Korinth, Isthmia, Eretria (American School of Classical Studies, 1881); Knossos, Sparta, Lefkandi in Euböa (British School, 1886); Lousoi, Aigeira (Österreichisches Archäologisches Institut, 1898); Rhodos, Kos, Phaestos, Aghia Triada (Scuola Archeologica Italiana, 1900). Eine weitere Welle von Gründungen ausländischer Schulen und Institute erfolgte nach dem Zweiten Weltkreig.

Im Jahr 2018 gibt es 18 anerkannte Schulen und archäologische Institute, die in Griechenland arbeiten.

 

Erste Touristen im Theater von Eretria, kurz nach der Ausgrabungen der American School im späten 19. Jahrhundert

Griechische Gesetzgebung

Die griechische Gesetzgebung erlaubt ausländischen Missionen, unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsgenehmigung in Griechenland zu beantragen. Diese Genehmigungen werden nach Empfehlung des zentralen archäologischen Rates vom griechischen Kulturminister vergeben. Jegliche wissenschaftlichen Untersuchungen, ob im Feld oder im Museum, benötigen eine Genehmigung und stehen unter der Aufsicht des Kulturministers, der örtlich von den Angestellten der Ephorien der prähistorischen, klassischen und byzantinischen Altertümer vertreten wird. Von den ausländischen archäologischen Schulen wird ein jährlicher Bericht über ihre Aktivitäten zuhanden der griechischen Ämter erwartet. Die ausgegrabenen Ruinen müssen, insofern sie von grossem Interesse für die Öffentlichkeit sind, restauriert und instand gesetzt werden; ansonsten werden sie zum besseren Schutz wieder eingegraben. Objekte aus den Grabungen müssen im örtlichen Museum abgegeben werden. Die wissenschaftlichen Rechte (Publikationsrechte) gehören den „Erfindern“ (das heisst, den Entdeckern), zumindest für einen begrenzten Zeitraum (von zwei bis fünf Jahren), nach dessen Ablauf der Finder die exklusiven Rechte der Entdeckung verliert. Das Antiquitätengesetz wurde am 28. Juni 2002 vom Parlament der Hellenischen Republik angenommen und legt im Detail die Bedingungen fest, unter denen das griechische archäologische Kulturerbe ausgegraben und erhalten werden darf.

Mehr Informationen auf der Webseite des Hellenischen Kulturministeriums

 

 

GESETZ No.3028/2002: „Zum Schutze der Antiquitäten und des Kulturerbes im Allgemeinen“

 

Greek Law 3028 2002 (in Greek) Greek Law 3028 2002 (in English) Summary in English